Die Gebühr, die wir heute berechnen dürfen beläuft sich auf 26 Cent, sie soll auf 2,50€ erhöht werden und das ist DRINGEND nötig! Das Warum, will ich versuchen zu erklären.
Eine der wettbewerbsverzerrenden (nach EUhG jedenfalls, weil es nur die Vorort-Apotheken können/machen und die armen Versender da gar nicht beim Service konkurrieren können) und vor allem nicht kostendeckenden Gemeinwohlpflicht der Apotheken ist die Beschaffung, Lagerung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Diese sind unter der schon an sich besonderen Ware Arzneimittel noch mal ganz besonders.
Sie müssen nämlich einmal auf besonderen Rezeptformularen verordnet werden, die Verordnung muß selber besonderen Vorschriften entsprechen ausgestellt werden (z.B. die Stückzahl in Worten wiederholt werden: Morphin 10mg 20 (zwanzig) Tabl., 3xtägl. 1Tabl.), es ist zwingend eine Dosierungsanleitung anzugeben oder mindesten auf dem Rezept: Dosierung lt. ärztl. Anweisung (wobei es schon Retaxen gab, weil dieser Text nicht voll ausgeschrieben war bzw. etwas in der Formulierung abwich, was SELBSTVERSTÄNDLICH!!! zum sofortig Ableben des Patienten führt und daher aus ARZNEIMITTEL- SICHERHEITSGRÜNDEN eine Vollabsetzung erfolgen muß. Mit der Masche sind die Kranken Kassen aber dann doch nicht mehr durchgekommen), und das Rezept darf nur innerhalb von sieben Tagen beliefert werden. Also kurz: der Prüfaufwand bei BTM-Rezepten ist schon gleich höher, d.h. man braucht mehr Zeit dafür. Wenn die Medikamente dann bestellt werden, dann werden sie nur während der Geschäftszeiten ausgeliefert, denn sie müssen persönlich entgegengenommen werden, dann muß dem Fahrer die unterschriebene Empfangsbestätigung (Betäubungsmittelbegleitschein, kostet pro Stück immer 1,-€) wieder mitgegeben werden und der ebenfalls unterschriebene Lieferschein wird in die BTM-Kartei eingetragen. Das muß übrigens von Apothekern gemacht werden, PTAs führen die BTM-Kartei nicht. Das Rezept muß auch in die Kartei eingetragen werden. Zum Glück ist diese Kartei bei uns ein Computerprogramm (was übrigens nicht nur 2,99€ kostet!). Früher führte man diese Kartei handschriftlich auf großen DIN A4 Blättern (das Formular war fest vorgeschrieben, das war nicht Marke Eigenbau) , die Zeilen waren winzig, so daß die Eintragerei echt kein Spaß war. Das BTM selber muß bis zur Abgabe im Tresor verwahrt werden. Der übrigens einbruchssicher und fest in der Wand verankert sein muß. Für diesen Aufwand darf die Apotheke jetzt der Kranken Kasse ganze 26 Cent berechnen. Da allein der BTM-Beleg vom Großhandel einen Euro gekostet hat bin ich hier schon bei einem Verlust von 74 Cent. Ich könnte natürlich die BTM-Bestellungen bündeln, versuchen wir auch, dann bestelle ich vier BTM zusammen und habe dann echt 4 cent Gewinn. Nur kann man die Bestellungen nicht immer bündeln…Wenn Frau M. Schmerzen hat und ihr Pflaster braucht, dann ist es schon blöd genug, daß sie eventuell von heute 15:30 (bis dahin können wir noch für den selben Tag bestellen) bis morgen um 12:00 warten muß. Aber wie erfreut wäre sie erst, wenn ich sage, daß ich erst noch warten muß bis genug Bestellungen zusammen kommen…..
Die BTM-Bestände müssen einmal im Monat überprüft werden und die gesammelten Buchungen noch einmal in Papierform ausgedruckt und für drei Jahre aufgehoben werden. Dito mit den Rezeptduplikaten und Empfangsbestätiungen.
All das kostet uns in der Apotheke viel Zeit, es wird von einer Apothekerin (mir in diesem Falle) gemacht, also Personal, das zum teuersten in der Apotheke gehört und es kostet Geld, und zwar mehr als 26 Cent und mehr als 2,50€. Ein Ökonom hat die Chose mal ausgerechnet und kam auf eine (kostendeckende) Gebühr von über fünf Euro. Dazu kommt, daß diese Gebühr seit nun 38 Jahren!! nicht mehr angepaßt wurde. Muß ich noch mehr sagen?
Also wenn ich die Inflation auf durchschnittlich 2%rechne über 38 Jahre – also dann müssten doch 55 Cent locker reichen … 🙂
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@ednong:
Naja. 0,26€ * (1,03^38) = 0,26€ * 3,075 = 0,80€
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Es sind ’nur‘ 961,5% 😉
Außerdem hat ednong mit 2% und nicht mit 3% gerechnet!
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Dienst an der Allgemeinheit!!!!11einself
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Nein, mal im Ernst. Dass euer Kostenaufwand so groß ist, dass er unter normalen Umständen gar nicht gedeckt werden kann, ist ja wirklich ungeheuerlich. Und das ist ein Wort, das ich nicht so häufig nutze.
„Witzig“ finde ich auch, dass irgendwie alles, was Versandapotheken naturgemäß nicht leisten können, vom Gesetzgeber mit „Da haben die ortsständigen Apotheken eindeutig einen Wettbewerbsvorteil!“ kommentiert wird. Egal wie scheiße und aufwändig es ist.
Das ist, als würde man uns Rettungsdienstlern sagen, dass wir bei wirklich besoffenen Kneipengängern, die halb-bewusstlos alles vollkotzen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Taxifahrern haben, weil die 112 kostenlos ist.
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Korrekt. Ich möchte dann aber auch mehr Schotter fürs Ausfüllen. Dass das sehr aufwändig ist, hast Du ja schön ausgeführt.
Und der Durchschlagsnadeldrucker, den wir nur noch für die BTM vorhalten müssen, koscht au‘.
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