SPD: Rx-Versandverbot – jetzt doch?

Karl Lauterbach, der „Gesundheitsexperte“ der SPD, ließ in einer Twitter Nachricht verlauten, daß er sich ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nun doch vorstellen könnte, wenn dann für Chroniker die Zuzahlung in der Apotheke wegfiele. Mein erster Gedanke war: das ist ganz einfach Herr Lauterbach, bringen Sie einen Gesetzesentwurf ein, in dem genau das steht: „Chroniker sind von der Zuzahlung befreit“. Fertig aus, ganz einfach. Was er vermutlich meint, aber so nicht sagt, weil er IMHO gar nicht durchdacht hat, was er sagt, ist, daß die Apotheke dem Chroniker die Zuzahlung erlassen und sie aus eigener Tasche zahlen soll.
Nur wie stellt er sich das denn dann genau vor? Gibt es dann Chroniker-Ausweise? Oder darf ich selber entscheiden, der ist Chroniker und dem erlasse ich die Zuzahlung? Die Frau W. ist ja reich und außerdem ist sie immer so unhöflich, die muß zahlen, obwohl sie neben Typ I Diabetes noch eine COPD hat und erblich bedingtes Rheuma. Aber der nette, charmante und gutaussehende Herr V., der sich in jungen Jahren sein Herz kaputt gedopt hat, dem erlasse ich sie? Wie stellen wir sicher, daß diese Vergünstigung dann nicht misbraucht wird zu (unlauteren) „Werbezwecken“?

Vorher muß selbstverständlich auch noch der Arzneimittelliefervertrag und das Arzneimittelgesetz geändert werden. Es ist bitte immer zu bedenken, daß  nicht die Apotheke die Zuzahlung bekommt, die wird in voller Höhe an die Krankenkasse weitergeleitet. Wir sind nur per Gestz dazu verpflichtet sie im Auftrag der kranken Kasse einzuziehen. Oder in anderen Worten: erst muß es den deutschen Apotheken erlaubt werden auch anderen Personen als der GKV Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu geben. Die gesetzlichen Kassen bekommen ja jetzt schon einen Rabatt von den Apotheken, weil sie ja „Großkunden“ sind. Satte 1,77 von den 8,35, die wir pro Medikament bekommen, das sind immerhin 20%. Ein Fünftel unserer Vergütung! Also die deutschen Apotheken sollen das selbe Recht wie ausländische Versandapotheken bekommen, Boni zu geben. Nur dann bräuchte es das Versandverbot ja eigentlich gar nicht mehr, oder?

Dann kommt aber noch ein weiteres Problem hinzu. Nicht der gesetzlich versicherte Patient ist mein Kunde (Kunde in dem Sinne, daß nicht er die Rechnung bezahlt, sondern nur die Leistung erhält), sondern die Krankenkasse. Wenn ich also dem Patienten die Zuzahlung ganz oder teilweise erlasse, dann ist das ein Rabatt, der der kranken Kasse gehört, die ja das Medikament letztendlich bezahlt. Und es ist egal, ob ich als Versandapotheken das nun Bonus nenne und behaupte, daß ja trotzdem die volle Zuzahlung bezahlt (und auch quittiert!!) wird. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Die Boni, die DocM gibt sind ein Betrug am Solidarsystem. Egal wie man es dreht und wendet, das Geld gehört der GKV. Die Krankenkassen bezahlt die Leistung, der Patient zahlt nur einen Teil davon selber. Dieser Eigenbehalt oder Eigenanteil soll ein steuernder Anreiz sein, das System nicht unnütz zu beanspruchen. Wenn mich das zusätzlich verschriebene Medikament nichts kostet, dann ist die Versuchung es doch mitzunehmen, denn „Vielleicht brauche ich es ja doch, oder ich gebe es meiner (Putzfrau für Ihre) Mutter in XY-istan.“.

In der ganzen Diskussion ging es immer darum, daß die Apotheken etwas von ihren (unverschämten) Gewinnen an die ach so armen Patienten abtreten sollen. Aber damit geht sie IMHO am echten Knackpunkt der ganzen Geschichte vorbei. Der Knackpunkt ist der Sinn (oder Unsinn) der Zuzahlungen und ihrer Funktion. Das Bonussystem führt aber grade diese Steuerungsfunktion der Zuzahlung da absurdum. Entweder will unsere Gesellschaft ein steuerndes Element im Gesundheitssystem, dann dürfen wir aber auch nicht nach Boni schreien und die ganz toll finden, oder wir wollen sie nicht, dann entfällt die Zuzahlung komplett und die Diskussion hat sich auch erledigt. Alles andere ist scheinheilig.

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Ein Gedanke zu “SPD: Rx-Versandverbot – jetzt doch?

  1. „Nur wie stellt er sich das denn dann genau vor? Gibt es dann Chroniker-Ausweise? Oder darf ich selber entscheiden, der ist Chroniker und dem erlasse ich die Zuzahlung?“

    Das wird so laufen wie es doch jetzt bereits läuft.
    Es gibt dann eben das Befreiungskärtchen der Krankenkasse nicht erst ab 1% des Jahreshaltes, sondern sofort.
    Die Chronische Krankheit muss ein Arzt in einem vorgefertigten Formular eintragen, das geht an die Kasse. Fertig.

    Der Rest stimmt aber, was soll des Mist?
    Vor allem, glaubt der dass Chronische Patienten momentan bei Rezepten bei der Onlineapotheke etwas sparen würden?

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