Auch ein etwas leidiges Thema, insbesondere nach dem EGh Urteil, mit seiner absurden Begründung. DocM gibt ja Boni und quittiert aber dann die volle Summe ohne Hinweis darauf, daß der Patient nichts oder nur einen Teil gezahlt hat. Diese Praxis ist übrigens vom Gericht als unzulässig eingestuft worden. Aber ich bezweifle, daß es die kranken Kassen oder DocM in irgendeiner Weise irritiert. Wir hier müssen diese Zuzahlungen einbehalten, ob es uns passt oder nicht.Die Zuzahlung kann unter Umständen entfallen, wenn mehrere Faktoren zusammen kommen. Sie hängt u.a. vom Preis des Arzneimittel, vom Festbetrag, den Rabattverträgen und der Krankenkasse ab. So kann es sein, daß Patient A, der bei der AOK versichert ist und sich bei seinem Hausarzt ins Hausarztmodel eingeschrieben hat, für sein Amlodipin nichts zuzahlen muß, der Patient B aber, der bei der DAK versichert ist zahlt fünf Euro. Und wenn nun Patient A zum Facharzt geht, und der ihm auch Amlodipin verordnet, zahlt auch Patient A wieder seine fünf Euro, da das Hausarztmodel nur beim Hausarzt gilt (daher der Name Opodeldok). Sehr verwirrend und diese Situationen sorgen immer wieder für Heiterkeit und Unterhaltung in der Apotheke….. Ganz besonders, wenn Patient A nicht zu den hellsten aber aggressiven Menschen gehört. Lustigerweise kann sich das mit der Zuzahlung auch wieder ändern, wenn sich nämlich der Preis oder die Festbeträge ändern. Das hatten wir vor ein paar Jahren beim Ibuprofen. Das war lange „frei“, sprich ohne Zuzahlung, aber dann plötzlich nicht mehr. Diese Diskussionen waren erfrischend und endeten mehr als einmal damit, daß sich der erzürnte Patient sein Rezept schnappte und zur nächsten Apotheke rannte (und dort vermutlich den selben Zirkus veranstaltete). Ich habe mir deswegen angewöhnt zu sagen: „Ihr Arzneimittel ist im Moment ohne Zuzahlung, aber das kann sich auch ändern!“ Selbstverständlich wird die Zuzahlung immer mit den Worten angekündigt: „Das macht dann XY Euro für Ihre Krankenkasse.“ – Ehre wem Ehre gebührt!
Mehrkosten fallen an, wenn die Krankenkasse nur einen sog. Festbetrag bezahlt, das Medikament aber teurer ist. Sagen wir Belok-Zok kostet 37,90€, der Festbetrag ist 17,33€, macht eine Differenz von 20,57€, welche dann vom Patient zu zahlen ist. Auch wenn er/sie eine Befreiung hat oder noch nicht volljährig ist. Im Gegensatz zur Zuzahlung, die wir in voller Höhe an die Krankenkassen abführen, bleiben die Mehrkosten in der Apotheke. Wir müssen sie trotzdem verlangen. Ersteinmal, weil wir uns an die Arzneimittel-Preisverordnung halten müssen und zweitens können wir aus wirtschaftlichen Gründen nicht darauf verzichten.
Und egal was du sagst, auch in Zukunft werden – solange sich dieses Modell beibehält – Patienten erzürnt aus der Apotheke stapfen, weil du ihnen ja ungerechter Weise Geld abknöpfen willst… Ich hab mich schon längst dran gewöhnt, dass für all die Jubeljahre, die ich mal ein Rezept einlöse, jedesmal vollständig unterschiedliche Konditionen herrschen… Nicht damit gerechnet hatte ich jedoch, als einmal eine Antibiotikatherapie verlängert werden musste… ich meine, das ist jetzt ein Unterschied von einer Woche (aber natürlich war da Quartalswechsel)… Jedenfalls war ich überrascht, dass Amoxicilin statt zuzahlungsfrei plötzlich 5€ machte und musste noch Geld holen… (aber ich denke, ich war dabei wenigstens nicht unhöflich).
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Da geht es nicht ums Quartal. Alle 15 Tage – immer um Mitternacht vom Monatsletzten zum 1. und um Mitternacht vom 14. zum 15. im Monat bekommen deutsche Apotheken neue, zwangszugewiesene Kassenvertrags- und Arzneimittelpreisänderungen per EDV. Also 24 mal im Jahr.
Dabei kann man die Preisänderungen bis zu (maximal) 3 Tage vorher einsehen – wenn man weiß wie es geht. Die Vertragsänderungen, auch Änderungen zu Zuzahlungen und Befreiungen, kann man erst am Stichtag nachschauen. Auch wird keine Historie dieser Änderungen gespeichert – ich kann also nicht nachvollziehen, wie es bei Kasse X und Arzneimittel Y am 17.08.2016 mit der Zuzahlungspflicht aussah…
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Dann hab ich wohl den Wechsel vom Monatsletzen auf den Monatsersten getroffen, der auch noch mit einem Quartalswechsel zusammenfiel… (daran erinnere ich mich recht gut, da ich auf Grund eines neues Quartals erst zum Hausarzt, dann zum Facharzt, dann zur Apotheke, dann zur Bank und nochmal zur Apotheke war – zum Glück gings mir nicht mehr wirklich schlecht…)
Aber bitte… schafft diesen Wahnsinn doch ab! (Und diese Bitte geht nicht an die Apotheker, denn da bräuchte ich nicht bitten, ihr tätes das ganz von allein.)
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Abschaffen? DIe Apotheken vor Ort bekommen jedes Jahr MEHR Wahnsinn [TM] seitens der Politik und auch der eigenen Standesvertretung. Nur ausländische Versandapotheken brauchen Wahnsinn [TM] nicht zu beachten, unabhängig davon, dass Wahnsinn [TM] von diesem selbst eingeklagt wurde (mit der Klage zum Beitritt zum Rahmenvertrag Arzneimittelbelieferung GKV); denn es gibt schlicht keinen, der bei den Auländern kontrollieren darf (deutsche Behörden) odre kontrollieren will (ausländische Behörden). Insofern ist also alles in Butter…
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aponette, beim BeLocZok fehlt was…
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Das ist immer ärgerlich. Vor allem versucht man geduldigst alles zu erklären und dann bleibt beim Patienten nurfolgendes hängen: „Die Apotheke will Geld, dabei verdienen die doch schon so viel. Die sollten dankbar sein, dass ich überhaupt komme und mir alles kostenlos geben.“
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