Wie lange gilt ein Rezept?

Hierzu gibt es verschiedene Antworten, weil es vom Rezepttyp abhängt. Ist es ein Privatrezept, eine „grünes Rezept“, ein „rosa Rezept“, BTM -Rezept oder T-Rezept?
T-Rezepte sind Rezepte über Thalidomid, welches bei ganz bestimmten Indikationen verordnet werden kann – mit hohen Sicherheitsauflagen versteht sich.
Grundsätzlich sind Rezepte, außer BTM und T, drei Monate gültig, wenn verschreibungspflichtige Medikamente verordnet wurden. Rezepte über apothekenpflichtige Arzneimittel sind theoretisch immer gültig, da diese Arzneimittel sowieso ohne Rezept erworben werden können. Dann ist es eher die Frage, ob die Krankenkasse sie überhaupt erstattet, oder ob das Finanzamt sie noch als besondere Belastung akzeptiert. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
„Rosa Rezepte“ werden vier Wochen lang von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, danach sind sie zwar noch zwei Monate gültig, aber können nur noch als Privatrezept abgerechnet werden. Das Quartal interessiert uns in diesem Zusammenhang übrigens überhaupt nicht. Das wird auch ganz schnell verständlich, wenn man überlegt, daß ein Rezept nur einen oder zwei Tage gültig wäre, wenn jemand am letzten oder vorletzten Tag vom Quartal zu Arzt gehen würde, aber drei Monate, wenn er direkt am Anfang gegangen wäre. Das ist ja Unsinn! Man kann diese vier Wochen auch schon mal überschreiten, wenn man nachweisen kann, daß die Herstellung oder Lieferung z.B. länger gebraucht hat. Das kann schon mal vorkommen. Allerdings muß das natürlich akribisch dokumentiert werden….
BTM Rezepte sind nur sieben Tage plus Ausstellungstag gültig, d.h. wenn ich am Mittwoch ein Rezept über Fentanylpflaster bekomme, muß ich das spätestens am nächsten Mittwoch in der Apotheke abgeben. Wenn es dann auch noch bestellt werden muß, und ich erst am späten Nachmittag komme, dann kann es sein, daß die Apothekerin mir bedauernd mitteilt, daß das Rezept nicht mehr beliefert werden kann. Die Lieferung kommt nämlich erst am Donnerstag Mittag und dann gilt das Rezept nicht mehr. Kleinlich, vielleicht, aber wir müssen die Zu- und Abgänge ja dokumentieren, und dann fällt das auf.
T Rezepte über Thalidomid sind auch sieben Tage gültig, aber ohne den Ausstellungstag – zumindest wird der Gesetzestext dahingehend (von wem wohl?) interpretiert. Genauso übrigens bei Verordnungen über Tretinoin, einem starken Aknemittel, das genauso wie Thalidomid stark teratogen ist, für Frauen im gebärfähigen Alter. Was zu einem kuriosen Gerichtsprozess geführt hat. Eine kranke Kasse hat einen Kollegen auf Null retaxiert, weil bei einem T Rezept die Erklärung fehlte, daß eine Schwangerschaft ausgeschlossen ist. Nur war die Patientin weit über siebzig…… Der Kollege ging vor Gericht und bekam Recht. Hier sah der Richter ausnahmsweise mal die Kasse im Unrecht und konnte sich wohl auch in der Urteilsbegründung einen Hinweis auf das Alter der Patientin nicht verkneifen. Heiter können Tretinoin Verordnungen dann bei Ausländern sein, wo man manchmal ja nicht weiß, ist das ein Männer- oder ein Frauenname? Je nach dem, gilt das Rezept dann vier Wochen oder nur sieben Tage….fröhliches Geschlechterraten.

9 Gedanken zu “Wie lange gilt ein Rezept?

    1. Das ist richtig. Aber erkläre mal einem Außenstehenden, dass so ein Rezept im Februar ausgestellt nur 28 Tage, im Mai allerdings 31 Tage gültig ist. In Schaltjahren weicht das schon wieder ab… 28 Tage = 4 Wochen sind eine verdammt einfach zu merkende Faustregel.

      Übrigens – ein rosanes mit Isotretinoin für eine Frau ist eben auch nur 6 Tage + Ausstellungstag gültig – wie korrekt im Blogbeitrag beschrieben. Und wenn ich länger drüber nachdenke, fallen mir bestimmt noch ein paar Ausnahmen ein, z.B. -> ein Sprechstundenbedarfsrezept ist nur maximal bis in den 8 Tag des neuen Quartals gültig, auch wenn es am quartalsvorletzten Tag ausgestellt ist; und das ist auch rosa

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  1. Warum druckt man eigentlich nicht die jeweilige Gültigkeitsdauer auf die Rezeptformulare? Dann wüßte man als Patient doch gleich, bis wann das Rezept abgegeben werden muss.

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    1. Und wenn der Arzt eine falsche Gültiigkeitsdauer aufdruckt, wird die Apotheke wegen Formfehler auf Null € retaxiert? Hehe, nein danke. Da gibt es bereits genug Stolperfallen…

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      1. Zu viele Ausnahmen von der Regel. Zu schnellebige Zeit mit zu vielen Gesetzesänderungen, die im Druck nicht schnell genug berücksichtigt werden können… Zumal ich bei einer „Krankenhaus-TagDerOffenenTür-KinderPuppenstubenSprechstunde“ mal erlebt habe, wie ein ganzer Karton Muster-16-Rosa-Rezeote rausgeolt wurde. Druckdatum: 1992 (oder so) Seit dem wurde „Muster 16“ mindestens schon 3x angepaßt. Und ich erhalte immer noch ab und an Rezepte, wo die aktuellen Betriebsnummer-Arztnummer-Felder mit den früheren Angaben (Haltbarkeit der Kassen-Karte) bedruckt sind… Das wurde vor 6(?) Jahren geändert…

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      2. Aber im Ernst, ich verstehe einfach nicht, warum die Rezeptempfänger die Unwissenheit der Patienten „ausbaden“ sollen, statt jene über die Fristen aufzuklären.

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  2. @ squirrel: macht die Apotheke schon aus Eigennutz…zu spät beliefert ist nämlich umsonst geliefert, d.h. die kranke Kasse hat nen guten Grund, nix zu zahlen…
    Nur den Patienten geht das gegen den Strich, die müssen dann nochmals zum Arzt – und das kann in Diskussionen mit den Patienten ausarten, ich sag Dir, ne Freude ist das nicht.

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