Ich beschwere mich ja gerne über die Leute, die einfach mal so verschreibungspflichte Medikamente ohne Rezept haben wollen und dann auch noch partout nicht einsehen wollen, daß ich da nicht mache. Jetzt gab es diesen Rückruf vom Epipen/Fastjekt. Da hat die „offizielle“ Seite, sprich das Bundesgesundheitsministerium, die Meinung geäußtert, wir dürften diesen nur gegen Vorlage eines (neuen) Rezeptes umtauschen.
Ich bin da anderer Meinung, so wie viele meiner Kollegen. Ich gestehe auch gleich, daß ich kein neues Rezept verlangt hätte, wenn wir bei uns in der Apotheke den Fall gehabt hätten. Schließlich kommt das schon hin und wieder vor, daß Kunden ein Medikament zurückbringen, weil etwas nicht klappt bzw. es kaputt ist und dann wird das auch ohne weiteres umgetauscht. Nachdem wir entsprechend Meldung an den Hersteller gegeben haben natürlich. Wir wären nie im Leben auf die Idee gekommen, daß wir dafür ein neues Rezept verlangen. Es hat ja vorgelegen, und wurde beim ersten Versuch nicht im sinen des Verordners beliefert (es kann schließlich nicht im Sinne des Arztes sein, daß sein Patient eine nicht funktionierende Spritze bekommt). Warum sollte das bei dem Fastjekt irgendwie anders sein?
So, und hier kommt nun die Frage: mache ich mir hier das Gesetz so wie es mir gefällt, so wie die Kunden, die Voltaren Zäpfchen ohne Rezept haben wollen? Oder nehme ich mir das Recht eine Vorschrift anders zu interpretieren, als die Behörde? Es ist noch nicht einmal sicher, was ein Richter dazu sagen würde.
Du belieferst ja nicht das Rezept doppelt, da du das ursprünglich abgegebene Medikament zurücknimmst/nehmen musst wegen Mängeln. Der Patient hat am Ende das Medikament in der verschriebenen Menge.
Man muss bedenken, dass das neue Rezept entsprechend mehr Kosten verursacht (Arztbesuche sämtlicher betroffener Patienten…)
Auf dem neuen Rezept bestehen würde ich an deiner Stelle nur, wenn sonst die Gefahr besteht, dass die Kasse nicht erstattet… Wenn du aber direkt über den Hersteller gehen kannst (weil Umtausch) sehe ich es als Laie so wie du.
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Interessiert sich jemand dafür, ob Du dem Kunden direkt einen Epipen aus der „guten“ Charge gegeben hast und selbst einen aus der „schlechten“ im Lager liegen hattest oder umgekehrt?
So lange nicht dokumentiert ist, dass der Kunde genau den schlechten Pen hatte und umtauschen musste, würde ich an Deiner Stelle einfach 1:1 tauschen und dem Hersteller mitteilen, dass Du einen aus der „schlechten“ Charge rumliegen hast.
Dass Du mit dem Kunden getauscht hast, lässt sich sicher ohne große Umstände herausfinden, indem man prüft ob Du zwischenzeitlich mal null Pens auf Lager hattest. Aber die Mühe muss sich erst einmal jemand machen.
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Ich habe einen aus meinem Bestand dem betroffenen Patienten gezeigt… und dann den blöden Bestand mit äußerst abgegriffener Verpackung beim Hersteller reklamiert… *hust* Also mal ehrlich, man kann es auch übertreiben mit der Bürokratie!
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