Die Frage hat sich sicher schon der ein oder andere mal gestellt.
Folgende Situation in der Apotheke: drei von vier Kassen besetzt, es warten noch vier Kunden und da springt eine Angestellte im Apothekendress rum und hat nichts Besseres zu tun, als Bonbons zu zählen, anstatt die Kunden zu bedienen. Da denkt sich der ein oder andere: die haben’s wohl nicht nötig und geht wieder.
Schade, denn die Kollegin hätte sie selbstverständlich bedient, wenn sie es denn dürfte!In der Apotheke haben wir nämlich einmal pharmazeutisches und zum anderen kaufmännisches Personal.
Zum pharmazeutischen Personal zählen Apothekerinnen und PTAs, ebenso Pharmazie- und PTA-Praktikanten. Eine „aussterbende“ Rasse (weil es die Ausbildungen nicht mehr gibt) sind Pharmazieingineure und Vorexaminierte. Man könnte auch sagen, diese Berufe sind das Gesicht der Apotheke. Das sind die, auf die der Kunde im HV trifft. Die sind für Abgabe, Herstellung und Beratung von Arzneimitteln zuständig.
Eine PKA ist eine pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, oder auch die Stimme am Telefon. Ohne unsere PKAs hätten das pharmazeutische Personal keine oder nicht die richtige Ware um die Kunden zu versorgen. Die PTAs wären ständig am Telefon um Bestellungen anzunehmen, anstatt die Kunden zu bedienen, die es in die Apotheke geschafft haben. Die gelieferte Ware würde sich im Keller stapeln, weil niemand sie auspackt, verbucht und wegräumt. Rechnungen würden nicht bezahlt oder geschrieben werden, und noch vieles mehr.
Man sieht: eine PKA ist gut beschäftigt, aber eben nicht mit Kunden. Das darf sie nicht, denn dafür ist sie nicht ausgebildet worden.
PKA ist ein Lehrberuf im klassischen dualen System – drei Jahre in der Apotheke und Fachschule. Wer nicht rechnen kann, ist hier übrigens fehl am Platz – wie überhaupt in allen kaufmännischen Berufen.
PKAs lernen natürlich auch etwas über Medikamente, aber nichts über die Wirkung oder Herstellung. Sie dürfen Kosmetik verkaufen, bzw. alles, was wobei sich der Kunde selbst in der Apotheke bedienen darf – also das, was bei uns Freiwahl heißt. Sobald man aber zu seinem Hustentee noch einen apothekenpflichtigen Hustensaft dazu haben möchte, muß die PKA den Kunden an eine PTA oder Apothekerin abgeben. Und das ist noch verwirrender finden wir, deswegen bedienen unsere PKAs gleich gar nicht.
Wenn nun also das nächste Mal die Apotheke voll steht und eine Angestellte im Apothekendress Bonbons zählt, anstatt zu bedienen, dann weiß man es: das ist eine PKA, die darf nicht bedienen.