Die Techniker Krankenkasse hat die bestehenden Verträge zur Versorgung von Stomaträgern gekündigt. Stomaträger sind die armen Schweine, die einen künstlichen Darmausgang, Stoma genannt, haben, an dem hängt ein Beutel, Stomabeutel genannt.
Für ein Stoma braucht es aber auch noch Abdeckhauben und Kleber zum befestigen und allerlei anderes.
Das neue Preisniveau liegt circa 15% unter den Festbeträgen, manche Stomaartikel dürfen mit Apothekeneinkaufspreis minus 20% zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Das heißt also, daß ich als teilnehmende Apotheke gezwungen bin Lieferanten zu finden, bei denen ich mindestens 25 – 40% Preisnachlass bekomme, damit ich nicht bei der Belieferung drauflege.
Der Kommentar des Verbandes: Jede Apotheke muss für sich entscheiden, ob sie zu diesen Konditionen versorgen will. Eine Pflicht zur Versorgung besteht nicht.
Wir haben diesen Vertrag dankend abgelehnt….
Dieses Verhalten der Krankenkassen macht mich wütend. Für Yogakurse und Fitness hat man genug Geld, aber bei den Kranken spart man.
Richtig, dass ihr diesen Vertrag abgelehnt habt. Aber warum lassen sich die Apotheker dieses Verhalten gefallen? Warum weigern sich nicht alle Apotheker, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen? Und warum gehen die Apotheker nicht vor Gericht und klagen dagegen? Es kann doch nicht rechtens sein, dass die Krankenkassen weniger zahlen, als der Einkaufspreis beträgt?
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1. Aber warum lassen sich die Apotheker dieses Verhalten gefallen?
Weil wir nichts anderes zum reagieren haben als das SCHLIMMSTE Verhalten: Dem Vertrag nicht beizutreten. Kratzt die Politik nicht, und die Kassen noch weniger. Aber die Kassen zeigen im Anschluss mit dem Fingern auf die Apotheke und sagen: *Wir haben den Apotheken einen 1A-Vertrag angeboten, und die WEIGERN sich beizutreten und DICH zu beliefern!*
2. Warum weigern sich nicht alle Apotheker, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen?
Man hofft, auf diese Weise auch alle anderen Rezepte des fraglichen Patienten an sich zu ziehen und so DOCH noch etwas Gewinn zu machen.
3. Und warum gehen die Apotheker nicht vor Gericht und klagen dagegen?
a) Wogegen soll ich den klagen? Dem Gericht ist doch egal, was ich für Verträge unterschreibe oder auch nicht. „Wirtschaftliche & vertragliche Freiheit“ nennt sich das.
b) Das würde übrigens dann vor einem Sozialgericht landen. Und in dem letzen 10 Jahren sind mir 2 (in Worten zwei) Fälle bekannt, wo eine Apotheke gegen eine Kasse gewonnen hat. Die Aussicht darauf, solch eine Klage zu gewinnen, liegt im ppb-Bereich.
4. Es kann doch nicht rechtens sein, dass die Krankenkassen weniger zahlen, als der Einkaufspreis beträgt?
Siehe 3.a).
Außerdem kann (und darf) die Kasse solch eine Belieferung ja europaweit ausschreiben. Und dann kommen da andere Steuersystem zum tragen, z.B. solche mit 0% (statt der in D üblichen 19%) Mehrwehrsteuer bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. Und die deutschen Apotheken „dürfen“ dann zum selben Preis mitmachen, wenn sie dann wollen… [und ähnliche abstruse Konstruktionen].
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Danke für die ausführliche Antwort, gedankenknick. Ich frage mich, wohin der Sparwahn noch führen wird. Diese ganze Entwicklung im Gesundheitswesen (und nicht nur dort) macht mir Angst.
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