Auf wie viele Einlagen, hat meine Mutter Anspruch?

Diese Frage: worauf habe ich einen Anspruch? bekommen wir bei der Inko-Versorgung öfter zu hören. Die wenigsten Patienten verstehen am Anfang, daß sie keinerlei „Anspruch“ haben, sondern die kranke Kasse eine Pauschale bereitstellt, die absolut nichts mit ihrer persönlichen Situation zu tun hat.
So auch heute wieder. Ich bin mit der Antwort da inzwischen brutal deutlich. „Sie haben überhaupt keinen Anspruch, auf eine bestimmte Menge. Die Kasse zahlt die Pauschale von xy Euro und dafür bieten wir Ihnen eine Versorgung an. Wenn Ihnen die nicht gefällt, dann können wir auch Alternativen anbieten, die dann aber möglicherweise die Pauschale überschreiten.“
Blöderweise haben auch die Arztpraxen bisweilen keine Ahnung von der Materie und schreiben dann schön zehn Pakete Te** Pants auf, und erklären den Patienten, daß sie das natürlich dann auch bekommen. Oder stellen im laufenden Monat noch ein zweites Rezept über Inko aus. Wir haben dann den schwarzen Peter und müssen den enttäuschten Kunden mitteilen, daß das nicht geht. „Aber die MFA in der Praxis hat doch gesagt ….“

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3 Gedanken zu “Auf wie viele Einlagen, hat meine Mutter Anspruch?

  1. „Blöderweise haben auch die Arztpraxen bisweilen keine Ahnung von der Materie und schreiben dann schön zehn Pakete Te** Pants auf, und erklären den Patienten, daß sie das natürlich dann auch bekommen. Oder stellen im laufenden Monat noch ein zweites Rezept über Inko aus.“

    Das ist ja auch nicht ganz falsch: die Patienten bekommen, was verschrieben wird. (Auch ohne Verschreibung.)

    Sie müssen es nur bezahlen …

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  2. Bei den aktuellen Pauschalvergütungs-„AllYouCanShit-Flatrate“-Lieferverträgen hat die Mutter Anspruchg auf jede nur erdenkliche Menge, im Zweifelsfall auch in JEDER Qualität, denn man MUSS dem Versicherten ja eine „gleichwertige aufzahlungsfreie Alternative anbieten“. Wenn dann der Arzt „T**a Pants maxi 200St pro Monat für 12 Monate“ aufs rosa Rezept schreibt, kann man ja mal eine „qualitativ gleichwertige aufzahlungsfreie Alternative“ suchen. Viel Spaß, die gibt es nämlich nicht. Und gemäß des abgeschlossenen Vertrags MUSS man dann liefern… für 12-22€ brutto pro Monat. (Übrigends – die kasseneigenen Versand-Hilfsmittel-Butzen scheinen andere Verträge zu haben, bei DEM Mist, den die dann Kartonweise verschicken…)

    Seit dieser Pauschal-Abrechnungs-Klauseln, eingeführt im Apothekenbereich meines Wissens nach durch die AOK Sachsen-Anhalt so um das Jahr 2003, habe ich keinen solchen Hilfsmittel-Liefer-Vertrag mit einer kranken Kasse mehr unterschrieben. Und genau so kommuniziere ich das auch gegenüber den Betroffenen: Ihre kranke Kasse legte mir einen Vertrag vor, den ich als juristischer Laie nach allgemeiner BGB- und HGB-Rechtsauffassung nur als sittenwidrig betrachten kann. Deshalb habe ich diesen Vertrag nicht unterschrieben. Bitte wenden Sie sich mit diesem Hilfsmittelrezept selbst an Ihre kranke Kasse. Für ARZNEIMITTEL stehe ich natürlich gerne weiter zu Ihrer Verfügung…

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  3. Ja, die meisten Praxen kennen noch nicht einmal den Vertrag – warum auch, rumärgern müssen die Apotheken sich ja! Die Praxis hat nach Ausstellen des Rezeptes ja ihre Ruhe…bis wir anrufen und um ein korrektes Rezept zu verlangen 🙂 mit Verordnungszeitraum und Diagnose…wozu soll die Praxis sich um sowas scheren…

    AOK Ba-Wü: Trinkprotokoll über 1 bis 2 Wochen, Trinkmengen mal 80%= Urinmenge, DIN-Werte nach Rothwell der jeweiligen Einlage für die Saugfähigkeit – voila die Einlagenmenge mit jeder Menge Arithmetik, aber ohne Gespür für Würde und Ethik…

    Und die DIN-Werte nach Rothwell erst mal mühselig von den Herstellern erfragen, weil die sie ja nicht angeben müssen (oder wollen, damit man nicht so einfach Preisvergleiche ziehen kann?).

    BTW: Rothwell ist sowas von praxisfern: Gewicht der nach definierter Zeit in der Flüssigkeit gelegenen Einlage, die definierte Zeit abgetropft ist, minus Leergewicht…wenn man die dann in der Hose hätte würde sie von Kleidung und Körperform bzw. Gewicht gnadenlos ausgepresst…
    also Praxiswert: halbieren.

    Die dann herauskommende Menge an Einlagen lässt sich mit bestem Willen mit der Pauschale von 29 Euro nur gegen die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit abgeben, denn dann legt man gnadenlos drauf.

    Wobei die meisten Patienten ja sich schon zieren, ein Trinkprotokoll zu führen…oder wenn man danach fragt, auf einmal ganz schnell kleinlaut werden. (selbst oft genug erlebt)

    Wir erklären einfach, dass die AOK 29 Euro bezahlt u alles was mehr kostet vom Patienten übernommen werden muss PUNKT Beschwerden bitte beei der AOK abgeben – und da sitzt dann ein SOFA und hat KEINE Ahnung #seufz#

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