Zum ersten Januar sind wieder mal eine ganze Menge neue Rabattverträge in Kraft getreten. Inzwischen haben die meisten Patienten das im Großen und Ganzen verstanden und so geht die Umstellung meistens recht problemlos ab. Aber oft eben auch nicht.
So war auch heute eine Kundin bei uns, mit ihrer alten und der neuen Packung des Blutdrucksenkers. Hier ist immer etwas Fingerspitzengefühl gefragt, denn einerseits will man ja seine Kunden nicht verärgern, andererseits muß ich mich an die Gesetze halten. Ihr übliches Mittel war zwar verordnet gewesen, aber ohne „aut-indem-Kreuz“ und der ganze Vorgang schon mindestens einen Tag her. Wäre das direkt bei der Abgabe aufgefallen, dann hätten wir noch reagieren können, aber so – Arzneimittel, die das Haus verlassen haben, dürfen nicht mehr zurückgenommen werden.
Die übliche Antwort bei diesen Diskussionen ist übrigens immer: „Ja, aber die habe ich doch gar nicht aufgemacht/angerührt/angebrochen.“ – Ja, aber dann frage ich im Gegenzug, ob sie es ok fänden, wenn ich ihnen ihr Medikament mit dem Hinweis übergebe, daß das Frau XY übrigens schon mal drei Tage zuhause hatte, es aber gar nicht aufgemacht/angerührt/angebrochen hat. Das würden sie dann auch nicht wollen…..
Ich durfte tatsächlich mal was retounieren. Ich habe schon in der Apotheke Bedenken zum Rabattartikel geäußert (da Warnhinweis ab 18 Jahre auf der Verpackung, es war für meine 1jährige Tochter), laut PTA war die Zusammensetzung aber identisch. Daheim habe ich noch mal in Ruhe verglichen und der Rabattartikel enthielt Ethanol als Hilfsstoff, das „Original“ nicht. Ich durfte es tatsächlich umtauschen. Jetzt weiß ich zumindest, dass ich den Kinderarzt immer ans aut idem Kreuz erinnern muss.
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Das ist dann aber auch ein etwas anders gelagerter Fall, hier hat die Apotheke gepennt, dann tauschen auch wir um – und schmeißen das „falsche“ Arzneimittel weg. Das war dann Pech.
Aber wenn der Felhler eben nicht bei uns liegt, sondern bei der Praxis, dann nicht.
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