In unserem aktuellen Kammerrundschreiben geht es auch um den Umgang mit Rezeptfälschungen. Und ob wir die Fälscher bei der Polizei anzeigen sollten bzw. über haupt dürfen.
Das Fazit, das ich herausgelesen habe war: nein, wir dürfen nicht und wir müssen auch nicht.
Jetzt ganz ehrlich: das kapier ich nicht. Wer ein Rezept fälscht begeht eine Straftat, nämlich Urkundenfälschung. Ich erkenne diese Straftat und soll nichts tun?
Das ist wie zuzusehen, wie jemand beim Nachbarn einbricht und nicht 112 zu rufen!
Bei uns wird es mit unseer Schweigepflicht begründet – nur sind die daten, die auf dem (gefälschten) rezept stehen ja gar nicht echt. Die Person gibt es gar nicht – was soll ich da schweigepflichten?
Ich rufe bei gefälschten Rezepten die Polizei. Und erst recht, wenn es gefälschte „rosa Rezepte“ sind. Da versucht der Fälscher nicht nur illegal an Medikamente zu kommen, er will noch dazu die Allgemeinheit dafür zahlen lassen.
und wenn es sich dann in den entsprechenden Kreisen rumspricht, daß man die XY-Apotheke in Z-Stadt besser meidet, weil die nämlich aufpassen und die Herren in Blau rufen, dann soll mir das auch recht sein….
Das unterschreib ich genau so. PUNKT.
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… und wer weiß, wen Rezeptfälscher mit den Arzneimitteln gefährden, falls Sie diese auf eine solche Art erhalten. Ich sehe Sie auch eher in der Pflicht, die Allgemeinheit zu schützen. 👍🏻
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Das „Sie“ hat die Autokorrektur groß gemacht, muss „sie“ heißen …
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Selbst wenn es doch der richtige Name sein sollte – sich bei einer Straftat darauf zu berufen, dass der andere eine Schweigepflicht hat, finde ich sehr schräg.
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„Schräg“ ist daran wenig – die Schweigepflicht verbietet dem Arzt und dem Apotheker grundsätzlich auch die Offenbarung von Straftaten, die durch Patienten begangen wurden, ggf. mit der Ausnahme von Straftaten gegen den Arzt/Apotheker selbst. Und das gilt natürlich nicht nur für Urkundenfälschung und Betrug, sondern auch für Raub und Totschlag.
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1) Jetzt fälscht also eine Person ein Rezept mit einem offensichtlch (bei unsachgemäßem Gebrauch) tötlichem Arzneimittel.
2) Damit tötet diese Person mit diesem Arzneimittel eine dritte Person.
3) Aufgrund dieser Sachlage fällt dem Apotheker das Problem auf, vielleicht auch, weil er in der ANGEBLICH ausstellenden Arztpraxis mal nachfragt, ob dieses Rezept da so für diese Person ausgestellt wurde.
4) Jetzt hat der Apotheker aber Schweigepflicht aufgrund des GEFÄLSCHTEN Rezepts, um den Täter zu schützen?
Ja, ich weiß, dass der Fall kontruiert ist. Aber ganz ehrlich, dass kann doch nicht rechtlich korrekt sein. Bei einem gefälschtem Rezept hat der Apotheker es doch wohl mit einer gefälschten Schweigepflicht zu tun!
Oder hat ein Verkäufer auch keinen Anspruch auf seine korrekte Bezahlung, wenn ein Käufer mit gefälschtem Geld bezahlt? Schließlich hat der Käufer doch bezahlt!
Übrigens könnte man mit dieser Argumentation JEGLICHE Rezeptfäschungs-Betrügerein vor Gericht mit der Schweigepflicht ALLER DARAN BETEILIGTEN Personen und auch ALLER DAVON GESCHÄDIGTEN Personen abwimmeln. Davon laufen gerade mindestens zwei vor diversen gerichten Deutschlands.
Zumal in den allermeisten Fällen die Apotheke die geschädigte Person ist, wenn ein (gefälschtes) Rezept von der KrankenKasse nicht bezahlt wird, welches durch die Apotheke aber beliefert wurde, weil die Fälschung eben nicht SO EINFACH zu durchschauen war wie die KrankeKasse das postuliert. Schön, wenn mit die mir auferlegte Schweigepflicht gebietet, mich selbst und andere zu schädigen…
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Aber ist nicht Urkundenfälschung auf jeden Fall eine Straftat und ein Verstoss gg das Datenschutzgesetz (neu), solange er ohne Bereicherungsabsicht begangen wurde eher eine Ordnungswidrigkeit (wenn auch evtl sehr teuer)?
Und steht die Strafbarkeit von Straftaten nicht über der von Ordnungswidrigkeiten?
Gut, ich bin ja keine Juristin, aber für mich ist eine Straftat „schlimmer“ als eine Owi.
Ich würde mich eher fühlen, als ob ich Beihilfe zur Straftat leiste, wenn ich ein gefälschtes Rezept nicht zur Anzeige brächte.
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Als nächstes wird dann das kaufmännische Mahnverfahren zwischen Drogenkäufer und Dealer legal,
oder was?
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Nachtrag:
Bei einem Einbruch bei meinen Nachbarn würde ich dennoch eher die Polizei als die Feuerwehr anrufen, außer, der Einbrecher legt Feuer.
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