So, nach längerer Abwesenheit – erst war ich krank und dann im Urlaub – bin ich seit gestern wieder in der Apotheke. Und es begann gleich mit der Neuigkeit, daß wir ab sofort von allen unseren Kunden mit Kundenkarte wieder eine neue Unterschrift brauchen. Und wir haben VIELE….
Also bei jedem Kunden muß jetzt eine neue Einverständnis-Erklärung ausgedruckt werden (in doppelter Version, damit er eine für sich hat) und diese dann erklärt werden. Der größte Teil der Kunden weiß allerdings inzwischen schon Bescheid, weil sie das Gleiche schon beim Arzt hatten, oder selber im Geschäft damit konfrontiert werden. Besonders kniffelig war die Frage, was wir mit denen machen, die keine Kundenkarte haben, aber eine Rezeptur bekommen – da müssen wir nämlich auch die Rezepte kopieren und speichern damit die Daten, dito bei Botendiensten. Jetzt lassen wir die alle auch unterschreiben, und wer das nicht will, bekommt die Rezeptur nicht, bzw. muß selber wieder kommen….
Auch bei BTM Rezepten – wo wir per Gesetz zur Dokumentation verpflichtet sind – stellt sich jetzt die Frage: unterschreiben lassen?
Es ist echt ohne Worte….
Liebe Aponette,
nach Aussage unseres (externen) DSB brauchts bei gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage keine Einverständniserklärung – d.h. für BTM und Rezeptur gibts die Verordnungen, die ja besagen, was gespeichert werden muss, da brauchts nix vom Kunden.
Bereits unterschriebene Einverständnisse sagt er brauchts nicht nochmal…da bin ich mal gespannt, ob das die prüfenden Rechtsorgane auch so sehen….
Das ganze ist eine riesige Papierproduktionsmaschine.
Die Abmahnmafia steht schon in den Startlöchern und geifert vor Vergnügen – und ich wette, die Behörden tun da dagegen wenig bis nix, leider.
Mir hat das ganze einiges an Arbeit beschert, um es als DS-Koordinatorin ins QM einzubasteln, habe die Vorlagen des LAV dazu verwurstet. (Falls Du Fragen dazu hast, schick mir ne Mail, ich geb gerne Antwort).
Und im geheimen hab ich Bauchschmerzen, weil ich heute bis Sonntag erst mal auf ein Firmenseminar ins Ausland fliege….
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Das mir Rezepturen, TFG-Artikel, T-Rezepten und BtM-Rezepten sehe ich auch so. Einerseits schreibt da der Staat via diverser Gesetze eine „Speicherung“ vor, andererseits ist das jetzt in dem „öffentlichen Datenschutzaushang“ erwähnt.
Wäre ja noch schöner, wenn ich nächstens keine Rechnung mehr gemäß Finanzgesetzen „abspeichern“ darf, weil der Rechnungsempfänger dagegen Einspruch einlegt – und mich dann das Finanzamt wegen Verstößen gegen GDPdU dann (noch weiter) hichschätzen kann.
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