Etwas SEHR schwäbisch

Manchmal führt der prinzipiell gute Wille zum Sparen zu wahrlich aberwitzigen Dingen.
So erklärte mir heute eine Kundin, daß sie Valsartan 40mg einnehmen müsste, aber immer – weil es ja so viel günstiger kommt – 160mg verordnet bekommt und die Tabletten dann viertelt. Halbieren ist bei der Sorte, die sie hat ja noch vorgesehen, aber das war es dann auch…..
Der zweite Brüller war die Patientin, der die Augenärztin gesagt hatte, daß sie die Einzeldosis-Augentropfen auch zwei bis drei Tage lang verwenden könnte! Ich lehne mich ja schon sehr weit aus dem Fenster, wenn ich sage, daß man diese Augentropfen in den Einzeldosen 12 Stunden lang verwenden könne – aber zwei TAGE???? Ich wette, daß wenn dann etwas passiert, wird die Praxis vehement verneinen jemals so etwas gesagt zu haben…..

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2 Gedanken zu “Etwas SEHR schwäbisch

  1. Vermutlich hat die Augenärztin ja auch nur gesagt, sie soll die Tropfen drei Tage anwenden.

    Die Einzeldosis reicht doch maximal für dreimal Tropfen….also jedenfalls bei mir.

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  2. Naja, es gibt solche und solche EDO.
    Einige haben eine Haltbarkeit von 12 Stunden nach Öffnen angegeben (einmal habe ich sogar welche gesehen die 24Std angegeben haben aber ich weiß nicht mehr welche das waren), darum kann man einige davon ja auch wieder verschließen. Musst du mal drauf achten, bei manchen kann man, nachdem man sie „geköpft“ hat, den Verschluss, horizontal um 90° gedreht, wieder draufstecken.
    Ich weiß natürlich nicht welche es waren, das kannst nur du sagen und beurteilen aber einige sind durchaus auch von der Menge her auf 12 Stunden ausgelegt, damit man sie „einen Tag“ lang verwenden kann. Mit Prostaglandinen geht das natürlich grundlegend nie, weil diese innerhalb kürzester Zeit die Wirkung verliegen, zusätzlich zur Verkeimung.
    Die Aussage eine für „2 Tage“ könnte zB zu Stande kommen, wenn die erste Anwendung abends stattfindet und die EDO am nächsten Morgen nochmal verwendet werden KANN (und soll).

    Manche Augenärzte sagen den Patienten tatsächlich dass sie die Augentropfen 2-3 Tage anwenden sollen. Hintergrund sind wie immer die Kosten, allerdings ist es grundlegend verboten solche Vorschriften zu geben und die GKVen dürfen hier auch keinen Regress wg Wirtschaftlichkeit stellen, das ist schon seit einigen Jahren geregelt, da es damit auch bei Fachärzten leider wirklich mal Probleme damit gab.
    Auch Privatverordnungen wenn die Menge nicht ausreicht, sind untersagt und müssen auf GKV-Rezept ausgestellt werden, das darf nur nicht bei einer Person regelmäßig passieren. Aber solche Verordnungen sind durchaus erlaubt und der Arzt muss auch nicht sofort einen Regress befürchten. Denn wenn in einer Flasche Xalatan mal nur 58 statt 60 Tropfen drin sind, kommt häufiger vor, kann der Patient kann nichts dafür und eine Verordnung über eine zusätzliche Flasche ist möglich. Wenn man das jetzt mal durchrechnet, dann dürfte der Patient mit dieser einen Zusatzverordnung locker mehrere Monate ohne Probleme hinkommen, selbst wenn mal etwas daneben geht oder 2 Tropfen zu wenig in allen folgenden Flaschen sind. Vorausgesetzt natürlich es ist auch eine Zusatzverordnung und nicht eine vorgezogene, die alles nur noch schwieriger für alle macht und leider zu oft der bequeme Weg für die Verordner darstellt.

    Ich weiß nicht ob ich hier einen Link posten darf?
    Die PDF ist zwar schon älter aber die einzige die ich so ad hoc auf die schnelle öffentlich gefunden habe. Auf Seite 8 des PDF vom KVBW, steht genau das bzgl der EDO nochmal drin.
    Sollte das häufiger bei einer Praxis auftreten, dann würde ich mich mal nach etwas aktuellem diesbezüglich auf die Suche machen und das der Praxis (oder ganz zur Not den Patienten) in die Hand drücken.

    Klicke, um auf verordnungsforum-22.pdf zuzugreifen

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