Wie soll ich das bezahlen?

O-Ton unser Chef heute morgen, als er die Rechnungen von zwei sehr teuren Medikamenten, die wir nicht über den Großhandel bestellen konnten sah.
Das ist eine Unsitte von bestimmten Herstellern, daß sie ihre Medikamente nicht über den normalen pharmazeutischen Großhandel ausliefern, sondern nur als Direktbestellung. Und da muss der arme Apotheker die REchnung innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen bezahlen, und nicht, wie beim Großhandel, erst, wenn das Geld von der Verrechnungsstelle da ist.
Das kann dann schon mal bedeuten, daß man am Monatsanfang ein Rezept über zwei mal Symkavi vom Patienten bekommt, der braucht das gleich am nächsten Tag (schneller geht eh nicht, da das direkt bestellt werden muß), und so hat man nicht einmal die Möglichkeit dies Medikament über den Großhandel als sog. „Dispo“ zu bestellen. Dann darf ich die Rechnung vom Hersteller am 15. des Monats bezahlen, bekomme das Geld von der Krankenkasse aber erst einen Monat später. Ich muß also zusehen, wie ist mal kurz zwölftausen Euro für einen Monat vorfinanzieren.
Das kann heute keine Apotheke mehr so locker vom Hocker.
Da bleibt einem dann nur noch die Möglichkeit, den Patienten weiterzuschicken – was wir aber wegen Kontrahierungszwang nicht dürfen – oder mit der Firma um Zahlungsaufschub zu verhandeln. Aber für diese Vorfinanzierung haben wir ja die unglaubliche Spanne von 3%, mit der das abgedeckt ist…. Also ob der Dispokredit bei meiner Bank weniger wäre.

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9 Gedanken zu “Wie soll ich das bezahlen?

  1. Interessiert seitens der Politik doch keine Sau. Statt dessen wird gelabert, dass die Apotheker an Hochpreisern so viel Geld verdienen, dass man den Rohgewinn auf 35€ (oder manchmal auch 50€) deckeln. Dann bekomme ich für eine „Vosevi 400/100/100 28St.“ mit einem Einkaufspreis ohne MwSt. von >16.000€ und einem Verkaufspreis >20.000€ noch 35€ = 0,22% Aufschlag (statt bisher wahnwitzige 497,02€ = 3% Aufschlag), der Staat kassiert aber weiter ca. 3.100€ MwSt. Na logisch, meine Hausbank wird vor Freude an die Decke springen, und ich bei einer Retaxation auch.

    Aussage gegenüber dem Patienten dann wahrscheinlich: „Tut mir leid, ich bekomme es nicht ran, versuchen Sie es mal woanders.“ Traurig, traurig.

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  2. Sowas ist doch echt traurig.
    Ich kenne ja nur die Patientenseite, aber das Prinzip ist ja das Gleiche, wenn man als Beamter ohne dickes Einkommen privat versichert ist. Klar, da ist der Dienstleister aus der Nummer raus (was ich in Ordnung finde) und das Problem hat der, der „schuld“ an den Kosten ist. Dafür muss er aber den VK-Preis finanzieren und die Zinsen dafür zahlen.
    Da ist das System doch noch kränker als der Patient :-/

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      1. Kostenabtretung???

        Nie wieder!!!!
        Wir sind 9 Monate hinter 6400 Euro bei der Allianz hinterhergerannt und haben das Geld nur bekommen, weil der Anwalt einen Brief schrieb.
        Und ich habe mich schon gefragt, wie ich der Steuer erklären soll, das ich eine uneintreibbare Forderung bei einer Privatkasse habe.

        Seitdem machen wir das nicht mehr.
        Lg Boreal

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  3. Das war bei meinen Eltern (beide multimorbide und somit teuer) und hat sich inzwischen erledigt. Funktioniert das bei der Beihilfe auch?
    Der Apotheker damals war echt toll und hat bei den meisten Sachen von sich aus Zahlung auf Rechnung mit entsprechendem Zahlungsziel angeboten, so daß wir erst zahlen mussten wenn die Erstattung da war. Nur bei den Medikamenten die meine Mutter für die Krebstherapie bekam war ihm das aus verständlichen Gründen nicht möglich, das waren 5stellige Summen.

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  4. Nein, bei Beihilfe kann das NICHT funktionieren.
    1) Der Vertrag mit der Beihilfe ist NICHT abtretbar (meines Wissens nach).
    2) Die Beihilfe dreht an den Preisen und Erstattungen je nach Laune, Sonnenstand und AUßentemperatur. Sich als Apotheke da auf eine Abtretung zu verlassen wäre so sinnig wie einen Kuchen zum Backen in die Sonne zu stellen – kann funktionieren, muss aber nicht.
    Aber schon die Splittung der (betrieblichen) Rechnung auf unterschiedliche Kostenstellen ist so steuerrechtlich gar nicht vorgesehen, und eine (zwangsangeordnete) Ausweisung der MwSt. ist in solch einem Fall auch nicht möglich. (Hiervon abweichend braucht die Apotheke bei „Zuzahlung zu Rezepten“ gar keine MwSt. ausweisen, denn dieses ist aufgrund der unsteten Berechnung der Zuzahlung gar nicht möglich.)

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      1. Übrigends gibt es durchaus auch schon Fälle, wo nach einer Abtretungserklärung des Versicherten an die Apotheke sowie ein Versterben des Versicherten NACH Lieferung eines teuren Arzneimittels aber VOR Rechnungsstellung an die private Krankenkasse die Kasse die Kostenerstattung mit Hinweis auf zwischenzeitlichen Tod des Patienten abgelehnt hat.

        Auch bei Rechnungsstellung mit Zahlungsziel für ein sehr teures Medikament und zwischenzeitlichem Tod des Patienten wurden zum Teil solche Rechnungen von den Erben nicht beglichen, oder die Rechnung lief ins Nirvana aufgrund nicht vorhandener Erben.

        Ich kann jeden Apotheker, der auf solche Weise zu einem gebrannten Kind geworden ist, verstehen, solche Zahlungsvarianten nicht mehr anzubieten.

        Ich selbst bin mal einem Beamten wegen ca. 200€ etwa 1 1/2 Jahre hinterhergelaufen. Nach elendigen Ausreden betreffend „grad kein Geld, und wichtige Geschenke müssen ja auch noch gekauft werden“ wurde gezahlt, nachdem ich mit einer Dienstaufsichtsbschwerde wegen versuchtem Betrugs gedroht habe (und damit der weiteren Karriere mächtig Steine in den Weg gelegt hätte.) Schön geht auch anders.

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