Ärgerlich: Lieber Kunde: auch wenn Du lange und ausführlich mit dem Arzt besprochen hast, dass er zwei Packungen mit den Notfallspritzen für Dein Kind verordnen möchte und er das auch zugesagt hat, hilft es nicht viel, wenn Du in der Apotheke einen Aufstand machst, weil der Arzt eben doch nur eine Packung mit zwei Spritzen verordnet. Zwei Stück sind zwei Stück nicht zwei mal zwei….
Ebenso: Es sind 300 Tropfen in der Flasche mit Dronabinol, da kann man sich ausrechnen, wie lange man daran hat. Selbst wenn das Fläschchen zugeklebt ist – wer jeden Tag 3×6 Tropfen nimmt, sollte wissen, wann er nichts mehr hat. Dann bringt es nichts bei uns aufzuschlagen und zu verlangen, dass wir hic et nunc diese Rezeptur herstellen. Das geht nicht.
Schön: wir bekommen zur Zeit unglaublich viele Geschenke: Merci-Packungen, Lindor. Stollen, Kekse, Schokoladennikoläuse und Geld für die Kaffeekasse. Da macht Arbeiten Spaß, wenn man merkt, dass unser Einsatz anerkannt wird. 🙂
Ebenso: wir haben noch ein Zusatzmodul für unsere Rezeptprüfung, die uns noch etwas Arbeit abnimmt – jipie!
Eine Dronabinol-Rezeptur am besten ohne BtM-Rezept. Klar, die mache ich über Nacht am Wochenende im Zweifelsfall auch ohne Wirkstoff(lieferung), welche(r) auch den BtM-Regeln unterliegt und deswegen eben nicht so ohne weiteres zu beschaffen oder auch vorrätig ist. Dem Patient muss ja geholfen werden, da fahre ich auch zu meinem Großhandel und breche über Nacht ein, um die dringend benötigte Rezeptursubstanz zu beschaffen. Ist ja alles in der Arzneimittelpreisverordnung von 2004 schon eingepreist… Wünsche haben die Menschen.
Na, holländische Käse-Versender werden es sicher richten, denn da gibts das Gras auch im Cofffeeshop rezeptfrei, und bei mir gibt es im Winter nicht mal biodynamisch angebauten Rasenschnitt aus dem eigenen Garten, Rezept hin oder her. Aber Herr Spahn wirds bestimmt richten!
In diesem Sinne: Frohe Fest- und Feiertage!
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