In Erklärungsnot….

…. kam ich gestern ein wenig, weil ich bei einem Kunden mit der „normalen“ Erklärung auf wenig Verständnis stieß. Die Materie ist aber blöderweise auch enorm kompliziert. Das PTAchen hatte gestern ja auch schon so ein tolles Beispiel. Bei mir ging es darum, daß es bei einer Verordnung zu Lasten der GKV sowohl eine Zuzahlung als auch darüber hinaus Mehrkosten anfallen können.Es war ein Stammkunde von uns, der immer zwei Sorten Augetropfen verordnet bekommt, immer mit „aut-idem“ Kreuz. Und er monierte den Preis, den er hatte zahlen müssen. Ich hätte da etwas falsch gemacht. Eine Sorte der Augentropfen ist das Orginalprodukt, welches inzwischen einen Festbetrag hat, der ca. 13 Euro unter dem tatsächlichen Preis liegt. Daß bei diesen Augentropfen Mehrkosten anfallen, ist schon länger so. Das war unserem Kunden auch irgendwie bekannt, wenn auch nicht (vermutlich nicht)wirklich  verstanden, warum und weshalb. Jetzt war der Festbetrag vermutlich beim letzten Mal, als er die Tropfen geholt hat höher. Er mußte also weniger zuzahlen. Erschwerend kam dann dazu, daß er seit Mitte 2016 auch noch von der Zuzahlung befreit war. Es war also nicht ganz einfach für mich zu recherchieren, was er denn nun das letzte Mal, als er dies Tropfen geholt hat, tatsächlich gezahlt hatte. Wir haben zwar Preisänderungen im System (gut versteckt, aber ich finde sie dann schon irgendwann), aber die Festbetragsänderungen habe ich noch nicht finden können. Ich versuchte also ihm anhand des Kassenbon zu erklären, wie sie die Summe von 22 Euro und ungrad zusammensetzt, aber so ganz verstanden hatte er es dennoch nicht. Mir gingen dann auch irgendwann die Umschreibungen und Erklärungen für Festbetrag und Mehrkosten aus. Was kann man da anderes sagen, als die Krankenkasse zahlt eben nur 52 Euro, das Medikament kostet aber nun mal eben 63 Euro, und die Differenz müssen Sie zahlen. Es endete dann schließlich – für alle etwas unbefriedigend – mit dem Satz: „Das muß ich Ihnen dann wohl glauben“.

Und morgen erzähle ich mal was über Lieferprobleme….ich denke z.Z.häufiger: so muß es gewesen sein in der DDR zu arbeiten.

4 Gedanken zu “In Erklärungsnot….

  1. Das mit dem Festbetrag verstehe ich schon:
    Wenn es Firmen gibt, die das gleiche Zeug für 15,00 Euro anbieten, warum soll die Kasse dann 30,00 Euro bezahlen? Nur weil der Versicherte liebe den Markennamen haben will?

    (Platt gesagt: Wenn es ein Kleinwagen tut, warum dann den SUV bezahlen?)

    Es gibt auch Dinge die ich bei den Kassen icht verstehe: Retaxionen auf 0 beispielsweise. Bei aller Liebe: Die Apotheke hat geliefert, der Kunde hat’s bekommen. Da sollte die Apotheke auch den Kassenpreis bekommen – anstelle von gar nichts.

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    1. Die Aussage Wenn es Firmen gibt, die das gleiche Zeug für 15,00 Euro anbieten, warum soll die Kasse dann 30,00 Euro bezahlen? ist so leider nicht IMMER richtig.

      Beispiel 1: „Beofenac“ und „Protaxon forte“ sind Schmerzmittel. Beide unterliegen einer Festbetragsregelung, obwohl sie mit ihren jeweiligen Wirkstoffen alleine auf dem deutschen Markt sind. Die Kranken Kassen argumentieren, dass es eben ANDERE Schmerzmittel ohne Festbetrag gäbe. Dass diese anderen Schmerzmittel eben NICHT IMMER genauso gut für diesen bestimmten Patienten geeignet sind (oder gar völlig ungeeignet), verschweigen die Kassen mal lieber… Und dass die Preise inbesondere bei diesem Produkten lächerlich niedrig sind (und ebenso auch die Verordnungszahlen) verschweigt die Kasse gleich mit.

      Beispiel 2: Es werden zum Teil ganze Wirkstoffklassen zu einem Festbetrag zusammengefasst. So gibt es zum (noch) patentgeschützen „Olmetec“ bzw. „Votum“ derzeit kein Generikum. Da die Hersteller aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen den Preis nicht unter Festbetrag senken (und teilweise weit darüber sind, da die Kassen beim Festbetrag auch lieber klotzen als kleckern), hat der Patient dann Pech gehabt. Argumentation der Kranken Kassen: Lieber Patient, Du kannst ja einen ANDEREN Angiotensin-Antagonisten nehmen, auch wenn Du den nicht so gut (oder gar nicht) verträgst.

      Insofern greift die Argumentation „Es gibt das Gleiche ja auch billiger!“ leider manchmal zu kurz.

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    2. Zum Thema „Festbetrag“ hatte ich mir auf meinem Blog schon vor einigen Jahren meine Gedanken gemacht – so es erlaubt ist hier der Artikel: https://knicksfussnoten.wordpress.com/2013/07/14/eine-geknickte-antwort-auf-eine-leserfrage/

      Allerdings muss man dazu sagen, dass eine 100er Schachtel „Nebilet“ derzeit 34,39€ in D kostet; der Festbetrag bei 13,98€ pro 100St.-Packung liegt; und es auch Generica-Anbieter gibt, die die Packung ohne Festbetragsüberschreitung auf dem deutschen Markt anbieten.

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