Die Patientin ist (nicht) frei!

Heute hatte ich zwei lustige Vorkommnisse, wo es um Zuzahlung ja oder nein ging.

Der erste war bei der täglichen Rezeptkontrolle. Ich hatte ein Rezept für eine Patientin mit dem Geburtsdatum 13.3.16, welches unser schlaues Karlchen (so nennen wir unsern Scanner) erkannte und monierte. Das Rezept war nämlich als gebührenpflichtig gekennzeichnet und auch abgerechnet worden. So etwas fällt auf, wow, dachte ich und besah mir Rezept, und die verordneten Medikamente. Diese waren nun aber keinesfalls vor der Art, wie sie einer Einjährigen verordnet würden. Die Dame war demnach über Hundert! Der Vorname war auch definitiv zu altmodisch, auch wenn z.Z. ja manche alten Namen wieder Mode sind. Jetzt hatte ich nur noch das Problem, daß diese Konstellation in der Software offensichtlich nicht vorgesehen ist. Ich konnte den Rechner nicht dazu überreden, es als gebührenpflichtig zu akzeptieren. Die einfachste Lösung war dann, die gute Frau zwei Jahre jünger zu machen….

Der zweite Fall betraf eine Abrechnungskorrektur (ein schöner Name für Retaxation) für Inkontinenz. Die Versicherte hatte schon seit Jahresanfang eine Befreiung, die vermutlich schon im Dezember 2016 beantragt und ausgestellt worden war. Aber auf dem Schrieb der Abrechnungskorrektur der kranken Kasse  stand „Zuzahlungsbefreiung liegt nicht vor“. Ich rief also heute an und schilderte den Fall, die Sachbearbeiterin überprüfte ihre Unterlagen und wiederholte: eine Zuzahlungsbefreiung liegt uns hier nicht vor. IM APRIL!!!! die Befreiung war seit Januar gültig. Ich meinte dann nur noch, daß sie sich da doch bitte drum kümmern möchte. Ich laufe der Befreiung nicht hinterher und schicke eine Kopie.

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2 Gedanken zu “Die Patientin ist (nicht) frei!

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