Ich kann jetzt natürlich nur über die Regelungen in Baden-Württemberg sprechen, grade die AOK hat je nach Bundesland unterschiedliche Verträge, nur Kassen, wie Barmer, DAK oder Techniker haben bundesweit geltende Verrträge. Wobei grade diese drei Kassen die normale Apotheke inzwischen komplett aus der Versorgung ausgeschlossen haben.Die Apotheken können mit der AOK-Baden-Württemberg einen Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenz Produkten abschließen. Das sind dann also Verrtäge zwischen der einzelnen Apotheke und der AOK, im Gegensatz zu anderen Verträgen, die z.B. der DAV (also der Deutsche Apothekerverband) für alle Apotheken mit einer Krankenkasse abschließt.
Die AOK zahlt im Monat eine Pauschale von 29,-€, die Apotheke verpflichtet sich dem Patienten für diesen Betrag eine ausreichende (!) Versorgung anzubieten. Sollte der Patient aber damit nicht zufrieden sein, so darf die Apotheke für eine andere, eventuell höherwertige Versorgung, einen Aufpreis verlangen.
Beispiel: der Patient braucht jeden Tag zwei Windeln mittlerer Saugstärke, die Apotheke bietet ihm Windeln zu kleben an (so wie Babywindeln). Der Patient wünscht aber Höschenwindeln, die er hoch und runter ziehen kann, wie normale Unterwäsche. Die sechzig Windeln im Monat kosten allerdings mehr als 29,-€, nämlich 35,-€ pro Monat. Der Patient muß jetzt die Differenz von sechs Euro selber tragen.
Bei der IKK Classic läuft es ähnlich ab, nur ist hier die Pauschale nur 21,-€, bei der BKK Bahn ist sie immerhin noch 33,-€.
Bei andern Kassen ist es zum Teil so, daß es individuelle Regelungen gibt. Wir versorgen z.B. einen Patienten, der bei einer eher kleinen BKK versichert ist, der eine Sondergenehmigung hat. Hier zahlt die Kasse sogar deutlich mehr als 33,-€.
Für Kinder gelten noch einmal andere Regelungen. Bis zum sechzehnten Lebensjahr bekommen Kinder deutlich höhere Kosten erstattet, und nicht nur eine Pauschale. Wir versorgen u.A. auch drei Kinder mit Windeln, und dort werden drei bis vier Windeln pro Tag mit bis zu 0,59€ erstattet.